Energieausweis erstellen
Wir erläutern Ihnen, was Sie zum Energieausweis wissen müssen.
Im Raum Schwarzwald-Baar-Heuberg
Neuer Energieausweis erstellen
Immobilienverkauf oder Neuvermietung
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Vermieter oder Eigentümer benötigen einen Energieausweis spätestens dann, wenn die Wohnung oder das Haus verkauft oder neu vermietet werden soll. Hierbei ist laut EnEV (Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2014) der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung der Immobilie unaufgefordert vorzulegen oder gut sichtbar in der Immobilie auszuhängen oder auszulegen.
Beide Ausweise sind zulässig
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Wer einen Energieausweis benötigt, der hat die Wahl zwischen zwei Arten von Energieausweisen, Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Beide Ausweise sind zulässig. In den meisten Fällen besteht die freie Wahl, welcher Ausweis erstellt werden soll. Wissenswert ist allerdings, dass zur Beurteilung der Energieeffizienz beide Ausweise nicht wirklich miteinander verglichen werden können.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis nutzt die reellen Werte des tatsächlichen Energieverbrauchs, der im Gebäude entstanden ist. Als Grundlage dient der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre vor Erstellung des Ausweises. Somit sind die ermittelten Werte sehr stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig und als Prognose zu verstehen.
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis beruht auf theoretischen Berechnungen des Energiebedarfs, der sich am Gebäudezustand und verwendeten Baumaterialien orientiert.
In folgenden Fällen besteht keine Wahlmöglichkeit, hier ist ein Bedarfsausweis Pflicht:
- Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit maximal vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die bis heute noch nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen
- Bei Neubauten, da hier noch keine Verbrauchsdaten vorliegen
- Nach bestimmten Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. das nachträgliche Dämmen der Fassade
Alle 10 Jahre muss der Energieausweis erneuert werden
Wie lange sind Energieausweise gültig?
Energieausweise sind 10 Jahre gültig.
Sollten Sanierungen am Gebäude durchgeführt worden sein, so kann eine vorzeitige Erneuerung des Energieausweises sinnvoll sein. Gerade wenn ein Verkauf oder eine Neuvermietung anstehen, können verbesserte Werte die Verkaufs- und Vermietungschance erhöhen.
Architekturbüro stellt Energieausweis aus
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur von Personen mit entsprechender Nachweisberechtigung ausgestellt werden. Als Architekturbüro sind wir hierzu berechtigt.
Was ist eine Wärmebrücke?
Wir erläutern Ihnen, was eine Wärmebrücke ist, wo diese nicht sein sollten, welchen Schaden diese anrichten können und warum es bautechnisch bedingt doch Wärmebrücken geben kann.
Energieausweis für ein Gebäude beantragen
Gebäudeenergieeffizienz durch Dämmung verbessern
Schnell und zuverlässig
Wie lange dauert das Erstellen eines Energieausweises?
Angaben im Energieausweis
Wie viele Seiten hat ein Energieausweis?
Der Energieausweis besteht normalerweise aus fünf Seiten. Neben den Angaben zum Energieverbrauch oder Energiebedarf des Gebäudes finden sich zusätzliche Informationen zum Gebäude, Erläuterungen und Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen.
Auf Seite eins des Energieausweises ist angekreuzt, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt. Ebenfalls sind auf dieser Seite verschiedene Angaben zum Gebäude notiert, so z. B. die Adresse, das Baujahr, Baujahr der Wärmeerzeuger, um welchen Gebäudetyp es sich handelt, die Anzahl der Wohnungen, die Gebäudenutzfläche, warum der Ausweis ausgestellt wird etc.
Seite zwei ist nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt und Seite drei nur, wenn es sich um einen Verbrauchsausweis handelt. Auf diesen beiden Seiten sind die Farbskalen abgebildet und hier sind die Werte für den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf des Gebäudes notiert. Diese Werte werden zusätzlich auf der Farbskala mit Pfeilen markiert. Für die Farbskala gilt, je grüner, desto besser, je roter, desto schlechter.
Angaben im Energieausweis
Was ist der Unterschied zwischen Primärenergie und Endenergie?
Im Energieausweis sind immer zwei Angaben notiert: Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf.
Primärenergie ist die Energieverbrauchsangabe, die die verwendeten Energieträger im Rohzustand haben. Für Nutzer ist jedoch der Endenergiebedarf der Wert, auf den geachtet werden sollt. Der Endenergiebedarf nennt die notwendige Energiemenge, welche für Heizung, Warmwasseraufbereitung sowie Kühlung und Lüftung gebraucht wird.
Tabelle: Energieeffizienzklassen für Haus und Gebäude
Energieeffizienzklasse | Energieverbrauch in kWh/m²a | Gebäudezustand |
A+ | < 30 | Neubau mit höchstem Energiestandard, z. B. Passivhaus, KfW 40 |
A | 30 … < 5 | Neubau, Niedrigenergiehaus, KfW 55 |
B | 50 … < 75 | normaler Neubau |
C | 75 … < 100 | Mindestanforderung im Neubau |
D | 100 … < 130 | gut sanierter Altbau |
E | 130 … < 160 | sanierter Altbau |
F | 160 … < 200 | sanierter Altbau |
G | 200 … < 250 | teilweise sanierter Altbau |
H | > 250 | unsanierte Bestandsgebäude |
Verbrauchsausweis günstiger als Bedarfsausweis
Was kostet ein Energieausweis?
Zur Ermittlung der Kosten für den Energieausweis ist die Größe der Immobilie, deren Komplexität, welche Bauunterlagen vorliegen sowie Art und Zustand der energetischen Anlagen entscheidend.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein Verbrauchsausweis günstiger als ein Bedarfsausweis ist.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Wer bezahlt den Energieausweis bei einer WEG?
Sie sind Wohnungseigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, einer sogenannten WEG (Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft), so wird der Energieausweis von der Verwaltung beantragt und zur Verfügung gestellt. Die Kosten für das Erstellen des Energieausweises trägt die Eigentümergemeinschaft.
Bei Vermietung der Immobilie
Dürfen Kosten für den Energieausweis auf Mieter umgelegt werden?
Die Kosten für einen Energieausweis dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Vor-Ort-Begehung ist sinnvoll
Ist ein Vor-Ort-Termin zur Erstellung des Energieausweises notwendig?
Um einen Energieausweis zu erstellen, ist ein Vor-Ort-Termin nicht unbedingt notwendig. Jedoch ist die Beurteilung der Immobilie sicher bei einem Besichtigungstermin wesentlich aussagekräftiger und genauer.
Als Anbieter für Energieausweise sind wir für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, was wir bei zugesendeten Bildern nicht überprüfen können. Um unserem eigenen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, verzichten wir nur in begründeten Ausnahmefällen auf die Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins. Dies klären wir gerne in einem telefonischen Gespräch oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.
Soll ein Bedarfsausweis erstellt werden, so ist eine umfangreiche Auflistung notwendiger Gebäudedaten erforderlich, was eine Vor-Ort-Begehung auf jeden Fall bedingt.
Energetische Gebäudesanierung sinnvoll
Energieeffizienz verbessern durch energetische Sanierungen
Bei der Erstellung von Energieausweisen werden wir oft gefragt, welche energetischen Sanierungen sinnvoll sind, um langfristig die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Hier gilt zuerst, je älter das Gebäude ist, desto mehr Aufwand ist für eine energetische Sanierung notwendig, aber auch desto größer ist hier das Energie-Einsparpotenzial.
Als Architekturbüro führen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch und geben Ihnen als Immobilienbesitzer eine gute Kalkulationsgrundlage an die Hand. Nicht jede Ausgabe ist sinnvoll, sodass bei energetischen Sanierungen die Kosteneffizienz eine große Rolle spielt.
Ohne Energieausweis droht Strafe
Kann ich mein Haus auch ohne Energieausweis verkaufen?
Ist die Nachfrage hoch, so denken sich viele Hauseigentümer, dass sie bei einem Verkauf des Hauses auf den Energieausweis verzichten könnten. Doch dies ist ein Trugschluss. Hier hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht. Jeder Eigentümer, der seine Wohnimmobilie (Haus oder Eigentumswohnung) verkaufen möchte, ist verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Liegt kein Energieausweis vor, so droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Übrigens müssen schon im Inserat die Angaben aus dem Energieausweis mit aufgeführt werden.
Ausnahme: Kleine Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche, Baudenkmäler und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Ausnahme nur bei stehendem Mietverhältnis
Kann ich meine Wohnung auch ohne Energieausweis vermieten?
Für das Vermieten einer Wohnung gilt das Gleiche wie beim Verkauf, ohne gültigen Energieausweis darf die Wohnung nicht vermietet werden. Ohne Energieausweis droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Auch hier gilt, dass die Angaben aus dem Energieausweis schon in der Verkaufsanzeige, dem Immobilien-Inserat, aufgeführt sein müssen.
Besteht bereits ein langjähriges Mietverhältnis, welches schon vor der Einführungspflicht für einen Energieausweis geschlossen wurde, so ist die Vorlage eines Energieausweises erst bei Beendigung des Mietverhältnisses und bei einer beabsichtigten Neuvermietung Pflicht.
Separater Energieausweis für Nichtwohngebäude
Energieausweis auch bei Nicht-Wohngebäuden notwendig?
Für Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen (z. B. Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren etc.) wird ebenfalls ein Energieausweis benötigt. Dieser nennt sich „Energieausweis für Nichtwohngebäude“ und führt zusätzlich Angaben zum Energieverbrauch für Lüftung, Beleuchtung und eventuelle Klimatisierung des Gebäudes auf.
Sind im Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume vorhanden, so ist abzuklären, ob zwei getrennte Energieausweise erforderlich sind.
Anfragen Erstellung eines Energieausweis
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Haus oder ein Gebäude, dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Thermografieaufnahmen und Auswertung
Gebäudeenergieeffizienz verbessern
Anfrage energetische Sanierung
Kontaktanfrage
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und wir klären gemeinsam, wie wir Sie unterstützen können.
Kontakt direkt per Telefon oder E-Mail:
Tel. 07726 92100
anfrage@energieberater-vs.de
Wir kommen in alle Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis: Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Donaueschingen, Furtwangen, Gütenbach, Hüfingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, Schönwald, Schonach, St. Georgen, Triberg, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach
... und in der Region Rottweil, Tuttlingen, Heuberg